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Eduard Friedrich Joseph Chambon (1884 -1965)

.... ist durch seinen Eifer für das Evangelium immer wieder in Schwierigkeiten geraten

 

nach Ursula Fuhrich-Grubert "Joseph Chambon – Eine Biographie" (gekürzt und leicht bearbeitet; ohne Quellenangaben)

in "Der Deutsche Hugenott" Nr.1 1992 S. 6-21 und Nr.2 1992 S.35-41

 

Eduard Friedrich Joseph Chambon wurde am 17.4.1884 in Ludwigshafen geboren und wuchs in einer lutherischen Gemeinde in Jena auf. Seine Mutter hatte er bereits im Alter von 5 Jahren verloren und war daraufhin in die Obhut seiner Großmutter gekommen.

Chambon starb im Alter von 81 Jahren am 18. Oktober 1965 in Zürich.

 

Auf dem Weg nach Berlin und Potsdam

Ab 1902 studierte Chambon in Heidelberg, Berlin und Jena. In Berlin kam er in intensiven Kontakt mit der Heilsarmee, die ihm - wie er später betonte - geistige Heimat bot.

1919 trat Chambon seine erste Pfarrstelle in Reichenbach (Schlesien) an. Hier heiratete er auch im selben Jahr. Neben seiner Pfarrtätigkeit arbeitete Chambon als Religionslehrer sowie auf dem Gebiet der Inneren Mission und er engagierte sich besonders in der Jugendarbeit und der Volksmission. Seine Einstellung führte zeitweilig zu erheblichen Schwierigkeiten mit seinen Amtsbrüdern und dem Gemeindekirchenrat in Reichenbach. Dieses Gremium, dessen Mitglieder eher dem liberalen Kulturprotestantismus zuneigten, waren nicht in der Lage, seine Art der Verkündigung zu verstehen, geschweige denn zu tolerieren. Andererseits war Chambon nicht geneigt, auf Kompromisse einzugehen. Sein Superintendent bemerkte zu diesem Charakterzug Chambons: "Erfüllt von einem Eifer in Gott, persönlich bescheiden, anspruchslos, hilfsbereit ist er in der Vertretung seiner von ihm für biblisch gehaltenen Standpunkte von einer derartig starren und schroffen Einseitigkeit, daß er allenthalben Anstoß erregt." Und auch das Konsistorium in Breslau urteilte: "Chambon ist durch seinen Eifer für das Evangelium in Schwierigkeiten geraten".

1926 wurde Chambon vom Französischen Consistorium in Berlin zu einer Gastpredigt gebeten. Die Berliner Französische Kirche wollte die vakante Erste Pfarrstelle ihrer Kloster-Paroisse neu besetzen. Außer Chambon wurden sein späterer Amtsbruder Karl Manoury und die Pfarrer Soyeaux aus Gramzow (Mark Brandenburg), William aus Tamsel bei Küstrin, Palmie aus Straßburg in der Uckermark und de Quervain aus Frankfurt! am Main eingeladen. Aus der Wahl ging Chambon als deutlicher Sieger hervor.

 

Beginn der Tätigkeit in Berlin und Potsdam

Da das Französische Consistorium schon zuvor beabsichtigt hatte, die Pfarrstelle der KIoster-Paroisse mit der Potsdamer Französisch-Reformierten Gemeinde zu verbinden, zog Chambon als Verwalter dieser Stelle nach Potsdam. Allerdings hatte er im noch eine heftige Auseinandersetzung mit dem Evangelischen Konsistorium.

Mit dem damaligen Generalsuperintendeten Otto Dibelius kam es ebenfalls zu Differenzen. Jener hatte nämlich angeregt, die Potsdamer Pfarrstelle mit einem Wochenendpastor zu besetzen, was jedoch zu ihrer baldigen Lutheranisierung geführt hätte, wie das Potsdamer Presbyterium und das Berliner Consistorium fürchteten. Daher lehnten beide Gremien diesen Plan ab und schlugen ihrerseits vor, die Potsdamer Pfarrstelle mit der Berliner Kloster-Paroisse fest zu verbinden. Dies aber scheitert am Einspruch des Evangelischen Konsistoriums, da eine Aufhebung der Potsdamer Stelle (staatlichen Patronats) die kirchlichen Einkünfte verringert hätten. Erst nach einem Streitgespräch zwischen Dibelius und Chambon, in dem sich jener lebhaft für die Betreuung der Potsdamer Pfarrstelle durch einen reformierten Geistlichen eingesetzt hatte, gab das Evangelische Konsistorium nach. Es kam zu der oben beschriebenen Regelung, daß Chambon die Potsdamer Gemeinde, die als solche bestehen blieb, mitversorgte. Durch sein Eintreten bewahrte er der Gemeinde also vermutlich ihre besondere französisch-reformierte Eigenart.

Das Engagement von Chambon in Sachen Erhalt und Ausbau des französisch-reformierten Sonderstatus läßt sich auch später nachweisen: So war er im Jahre 1932 Mitbegründer und Moderator der Ersten Freien Deutschen Hugenottensynode. Zwei Jahre darauf initiierte er die Wiederbelebung des regelmäßigen französischsprachigen Gottesdienstes in Berlin.

Nach der von ihm angeregten erneuten Besetzung der zweiten Pfarrstelle an der Kloster-Paroisse (1931) überließ Chambon aus gesundheitlichen und seelsorgerischen Gründen seinem Amtsbruder Karl Manoury die Verwaltung der Potsdamer Gemeinde und zog nach Berlin.

Im selben Jahr wurde er zum Vertrauensmann des Reformierten Bundes für die Provinz Brandenburg bestimmt. 1933 schloß er sich dem Coetus (Bruderschaft) Reformierter Prediger an, der im September desselben Jahres ins Leben gerufen worden war und der sehr bald eine große Bedeutung in der Bekennenden Kirche bekommen sollte. Wahrscheinlich trat Chambon etwa gleichzeitig in den von Martin Niemöller gegründeten Pfarrernotbund ein.

Im folgenden Jahr nahm er an der Ersten Freien Reformierten Synode und an der Hauptversammlung des Reformierten Bundes in Wuppertal-Barmen teil genauso wie an der am gleichen Ort tagenden Ersten Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche.

 

Mitgliedschaft in der Bekennenden Kirche

Obwohl ein Beschluß des Mittwochsconsistoriums der Französischen Kirche im Jahre 1934 den Pfarrern und Ältesten jede Bindung an eine der Kirchenkampfparteien untersagte, war und blieb Chambon im Coetus Reformierter Prediger und Mitglied der Bekennenden Kirche. Mit den Worten "Verräterei am Reiche Gottes" und "gemein" hatte er die Entschließung abgelehnt und sogar versucht, die Entscheidung rückgängig zu machen. Obwohl ihm dies nicht gelang, fühlte er sich innerlich in keiner Weise an sie gebunden, im Gegenteil, er weitete seine Tätigkeit für die Bekennende Kirche sogar noch aus und wirkte zum Beispiel seit 1935 als Dozent für Reformierte Kirchengeschichte an der von der Bekennenden Kirche gegründeten und unterhaltenen Kirchlichen Hochschule in Berlin. Schon vorher hatte er als Vertreter des Coetus Reformierter Prediger die Hauptversammlung des zu dieser Zeit bereits streng bekenntniskirchlich orientierten Reformierten Bundes in Detmold besucht und in derselben Eigenschaft, an der Zweiten Freien Reformierten Synode in Siegen (1935) teilgenommen. Kurz darauf gehörte er zur Reformierten Abteilung des Bruderrates der Bekennenden Kirche von Berlin-Brandenburg. Die letztgenannten Aktivitäten Chambons waren dem Französischen Consistorium durchaus bekannt. Man benutzte ihn sogar als Zwischenträger für Mitteilungen an den Moderator des Reformierten Bundes. An eine Bestrafung Chambons wegen seiner Mißachtung des Consistoriumsbeschlusses von 1934 wurde zunächst nicht gedacht.

An den Feierlichkeiten zum 250jährigen Jubiläum des Edikts von Potsdam, die im Oktober 1935 vom Französischen Consistorium in Berlin und Potsdam ausgerichtet wurden, nahm Chambon allerdings nicht teil. Zum einen war er dem Französischen Consistorium als Redner unerwünscht da man wahrscheinlich befürchtete, daß er seine bekenntniskirchliche Einstellung allzu deutlich äußern könnte. Schließlich erwartete man unter anderem Hermann Göring. Zum anderen legte Chambon selbst keinen Wert auf die Teilnahme. Dies brachte er in einem Brief zum Ausdruck: "Zur Zeit bereitet unsere Kirche ein breit und international aufzuziehendes gewaltiges Refugefest vor. Mein Protest wird nicht gehört, ich".

Die folgenden Jahre nutzte Chambon neben seiner Pfarr- und Dozententätigkeit an der Kirchlichen Hochschule und am Seminaire de Theologie zur Arbeit an dem 1937 erschienenen Buch "Der Französische Protestantismus". Den wichtigsten Aspekt dieses Werkes, zumindest in den Augen der Bekennenden Kirche, beschrieb ein Rezensent wie folgt: "...ist diese Geschichte besonders wertvoll, weil sie am Kampf und am Leiden der reformierten Kirche Frankreichs beispielhaft den Weg jeder bekennenden Kirche zeigt."

Die Schilderungen des Kirchenkampfes in Frankreich von Beginn der Reformation bis zur Revolution galten also vielen Lesern als Paradigma für das Kirchenkampfgeschehen im NS-Staat, obwohl deutliche Bezüge auf die politische und kirchenpolitische Gegenwart darin eher selten waren.

Anders verhielt sich das in einigen von Chambon veröffentlichten Predigten aus den Dreißiger Jahren. Als Beispiel mag eine Predigt über Johannes 14,6 gelten, die er am 5. April 1937 in der Französischen Kirche zu Potsdam hielt. Darin rechnete er kurz und knapp mit einem der wichtigsten Bestandteile der NS-Ideologie, der Rasselehre, ab. Ganz auf das Motto seiner Predigt bezogen, dem Mittelwort des Bibelverses "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben, niemand kommt zum Vater, denn durch mich", sprach er der Rasselehre einfach jeden Wahrheitsgehalt ab. Er betonte darüber hinaus, daß sie als Anlaß zahlreicher Verbrechen gelten müsse, eine im Dritten Reich sehr mutige Äußerung.

 

Auseinandersetzungen mit dem Consistoirium

Anfang 1937 kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Chambon und dem Französischen Consistorium, die schließlich dazu führte, daß der Geistliche an einem schweren Herzleiden erkrankte und sich in die Schweiz begab. Auslöser der Streitigkeiten waren zwei Ereignisse:

    1. Ein Antrag Chambons, dem Ältestendiakon Helmuth Ginolas nahezulegen, aus dem Consistorium auszuscheiden, da sich dieser negativ über das Alte Testament geäußert habe.

    2. Eine Weigerung Martin Niemöllers seine Kirche dem französisch-reformierten Pfarrer Peter Lorenz für eine Trauung zur Verfügung zu stellen. Niemöller hatte, wie das Consistorium vermutete, von Chambon gehört, daß Lorenz gegen die Bekennende Kirche "hetze". Diese Unterstellung hatte Lorenz als schwere Beleidigung empfunden.

Speziell der Sekretär des Französischen Consistoriums, Karl Ahrendts, hatte sich noch kurz zuvor mit Erfolg dafür eingesetzt, daß keinerlei Maßnahmen gegen Chambon wegen seiner bekenntniskirchlichen Äußerungen im Gottesdienst ergriffen wurden. Gegen dessen Kollegen Richard Lagrange, der seine deutschchristliche Meinung ebenfalls öffentlich vertrat, wurde allerdings auch nicht vorgegangen.

Nach dem besagten Antrag von Chambon, dem der Bericht von Lorenz über das Niemöllersche Verhalten vorausgegangen war, änderte sich jedoch die Haltung der meisten Consistoriumsmitglieder: Dem Antrag wurde nicht stattgeben, sondern Chambon vielmehr aufgefordert, umgehend aus der Bekennenden Kirche auszutreten und dies dem Mittwochsconsistorium bis zu dessen nächster Sitzung mitzuteilen. Ferner sollte er sich - genauso wie alle anderen Consistoriumsmitglieder - dazu äußern, ob er der Gewährsmann von Niemöller gewesen sei.

Chambon trat weder aus der Bekennenden Kirche aus noch antwortete er auf die letztgenannte Aufforderung.

Man beschloß, ihm das Vertrauen zu entziehen und ihm nahezulegen, sich binnen sechs Monaten um eine andere Pfarrstelle zu bemühen. Andernfalls wollte man beim Evangelischen Konsistorium der Mark Brandenburg um seine Versetzung nachsuchen.

Fortan weigerte sich Chambon, an den Sitzungen des Französischen Consistoriums teilzunehmen, zumindest solange, bis ihm zugesichert worden sei, vor ehrenrührigen Anschuldigungen geschützt zu werden. Außerdem erklärte er, daß das Consistorium laut Verfassung der Kirche der Altpreußischen Union gar nicht das Recht habe, ihn in dieser Form zu disziplinieren.

Gleichzeitig teilte er das Ansinnen des Französischen Consistoriums verschiedenen Gremien und Personen mit, die der Bekennenden Kirche angehörten. Dies führte dazu, daß sich der Bruderrat von Berlin-Brandenburg, der Reformierte Bund und auch Leopold Cordier, der Vorsitzende des Deutschen Hugenotten-Vereins, in dieser Angelegenheit an das Consistorium wandten. Die Leitung der Französischen Kirche wurde definitiv aufgefordert, ihren Beschluß rückgängig zu machen.

Erfolg hatten die Schreiben nicht. Sie führten im Gegenteil dazu, daß das angedrohte Disziplinarverfahren gegen Chambon eröffnet wurde. Unter anderem hatte Pfarrer Karl Manoury Vorschläge zur Begründung des Disziplinarantrags gemacht. Vier Vorwürfe erhob man schließlich gegen Chambon:

 

Zum einen unterstellte man ihm Ungehorsam. Dazu wurde erläutert, daß sich Chambon nicht an das Verbot des Mittwochsconsistoriums von 1934, keiner kirchenpolitischen Partei anzugehören, gehalten habe. Erst nach diesem Beschluß sei er, ohne dies mitzuteilen, dort Mitglied geworden, was man erst kürzlich erfahren habe(Daß man nichts gewußt habe, war allerdings eine Lüge. Bereits im Mai 1935 war dem Consistorium ein Schreiben zugegangen, in dem von Chambon als Mitglied des Bruderrates die Rede war). Wegen dieses unerlaubten Beitritts und wegen seiner Weigerung, dort wieder auszutreten, habe er gegen die Ordnung der Französischen Kirche, die Reglements pour la Compagnie du Consistoiren und die Discipline ecclesiastique des Eglises reforme de Francen verstoßen. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, Religionsunterricht in einer Bekenntnis-Gemeinde erteilt und sogar ohne Erlaubnis dort gepredigt zu haben. Damit habe er wiederum die Discipline mißachtet. Auch die Tatsache, daß er sich an den Bruderrat und andere Bekenntnis-Gremien gewandt habe, sei reglements widrig, zumal er dort die Streitigkeiten offensichtlich falsch dargestellt habe.

Zum zweiten warf man ihm Unwahrhaftigkeit vor und führte dazu unter anderem aus, daß Chambon zwei Bekenntnis-Pfarrern gegenüber in fälschlicher Weise erklärt habe, er sei bei der Delegation zur Freien Deutschen Hugenottensynode im Oktober 1936 übergangen worden.

Unter drittens - Unbrüderlichkeit - wies das Consistorium auf seinen Verdacht hin, daß Chambon der Informant von Niemöiler bei dessen Auseinandersetzung mit Pfarrer Lorenz gewesen sei.

Und viertens berichtete man über die negative Einstellung Chambons zum NS-Staat: Er habe die Nationalfarben Frankreichs im Knopfloch getragen und sich selbst als "Franzosen" bezeichnet. Außerdem habe er sich geweigert, über vom Staat gewünschte Themen zu predigen. Dafür habe er im Gottesdienst die Namen von verhafteten Mitgliedern der Bekennenden Kirche verlesen. Schließlich habe er sogar den bereits zweimal verhafteten Bekenntnis-Pfarrer Wilhelm Niesel zu einem Gemeindeabend eingeladen.

 

Entfernung aus dem Dienst in Berlin

Da das Evangelische Konsistorium auf den Antrag nicht so schnell wie gewünscht reagierte, ergriff das Französische Consistorium am 10.11.1937 eigene Maßnahmen. Hatte Chambon doch in einer Predigt vom 7. November wieder einer Anzahl verhafteter Bekenntnis-Pfarrer gedacht. Das Ergebnis der Verhandlungen des Evangelischen Konsistoriums mit Chambon über die freiwillige Übernahme einer anderen Pfarrstelle wollte man unter diesen Umständen auch nicht mehr abwarten. So wurde beschlossen, Chambon mit sofortiger Wirkung zu beurlauben und ihm die Durchführung sämtlicher Amtshandlungen zu verbieten. Damit hatte man aber seine Kompetenzen überschritten, wie das Evangelische Konsistorium auf Antrag Chambons ausdrücklich mitteilte. Dementsprechend mußte jener Beschluß rückgängig gemacht werden.

Um nun Chambon endlich aus der Gemeinde zu entfernen, wurde der Disziplinarantrag am 23.11.1937 nur noch auf den letzten Punkt, die staatsabträgliche Haltung Chambons, gestützt. Dadurch war der Fall nämlich allein in die Zuständigkeit des Reichskirchenministeriums gegeben, das dem Französischen Consistorium schnelle Erledigung versprach.

Am 25.11.1937 wies der dortige Referent denn auch den Evangelischen Oberkirchenrat an, Chambon umgehend abzuberufen. Gleichzeitig wurde die Gestapo ersucht, den Geistlichen zu verwarnen. Dies geschah im März 1938. Allerdings löste Chambons Auftreten bei der Vernehmung eine gewisse Ratlosigkeit aus. Wegen seines "körperlichen und geistigen Zustandes" sah man von weiteren Maßnahmen ab, erklärte aber dennoch, daß seine pfarramtliche Tätigkeit zu unterbinden sei.

Chambon hatte sich zwischenzeitlich strikt geweigert, die Französische Kirche zu verlassen. Er hatte sich sogar bereit gefunden, zumindest an den Sitzungen des Consistoriums wieder teilzunehmen. An eine Versöhnung war allerdings nicht mehr zu denken. Auch der Evangelische Oberkirchenrat war zu dieser Überzeugung gekommen. So wies er das Evangelische Konsistorium an, das Disziplinarverfahren zu beschleunigen.

Da Chambons Gesundheit durch die Auseinandersetzungen stark gelitten hatte, erhielt er vom Evangelischen Konsistorium am 18. April erneut die Genehmigung für einen achtwöchentlichen Krankenurlaub.

Am Karfreitag hatte Chambon seinen letzen Gottesdienst in Berlin gehalten.

 

Im Schweizer Exil

Auf Anraten der Ärzte, jedoch sicherlich auch aus Angst vor einer Verhaftung begab sich Chambon in die Schweiz. Dort stellte er schließlich am 25.11.1938 wegen seiner Erkrankung, zugleich aber auf Druck des Französischen Consistoriums einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand.

Daraufhin wurde er zum 1. Juni 1939 pensioniert. Nur drei Monate später, am 9.9.1939, starb seine Frau Margarete in Signal bei Lausanne.

Nach dem Tode seiner Frau verließ Chambon Signal und begab sich in die Westschweiz. Hierhin erhielt er noch bis 1942 seine Pension aus Deutschland. Danach wurden die Bezüge ausgesetzt, da er devisenrechtlich als als Auswanderer, eingestuft wurde.

Nach 1942 war Chambon also vor allem auf Einnahmen aus Vorträgen und Veröffentlichungen angewiesen. Er wirkte allerdings zeitweilig auch als Lehrer an einem evangelischen pädagogischen Seminar in Zürich mit dessen Leiterin, Renate Zäslin er seit 1943 in zweiter Ehe verheiratet war.

Aus der Reihe der zahlreichen größeren und kleinere Schriften, die er während seiner Emigration verfaßte, sei hier das 1943 veröffentliche Werk "Der Puritanismus" genannt, in dem sich Chambon mit einem wichtigen Abschnitt der englischen und schottischen Kirchengeschichte auseinandersetzte.

In Anerkennung nicht nur dieses Werkes, sondern seiner gesamten Arbeit als Kirchenhistoriker verlieh ihm die Universität Genf die Ehrendoktorwürde.

1947 tat Chambon den Schritt weg von der Historiographie hin zur Geschichtsphilosophie. So verfaßte er eine "Einführung in das Verständnis der Geschichte" und ein Buch mit dem Titel: "Was ist Kirchengeschichte?" . In beiden Werken ging es ihm darum, die Ereignisse der Geschichte, insbesondere der Kirchengeschichte, vom Standpunkt eines evangelischen Theologen zu interpretieren. Außerdem schrieb Chambon mehrere Artikel, die ebenfalls meist kirchenhistorische, aber auch theologische Fragestellungen behandelten. Über diese Arbeit hinaus erhielt er auch häufig Einladungen zu theologischen Vorträgen in ganz Europa, denen er gern Folge leistete. Seinen Wohnsitz jedoch behielt er endgültig in der Schweiz, da die Bemühungen, ihn 1946 als Dozent und Synodal-Pfarrer an die Kirchliche Hochschule nach Wuppertal zu berufen trotz Chambons begeisterter Zustimmung im Sande verliefen.

 

Berlin besuchte Joseph Chambon nicht wieder.

 

 

 

  Der Hugenottenpsalter 

Lilli Wieruszowski

 

 

    

 

       

 

       

 

   

 

   

 

Stand: 19. Februar 2020

 

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