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Huldrych Zwingli *

.... und die Perspektiven für die Kirchen im 21. Jahrhundert

 

Tilman Hachfeld

 

Wer war Huldrych Zwingli ?

Herkunft
Schweizerischer Humanismus
Glarus, Einsiedeln, Zürich
  Reformation in Zürich
  Ergebnisse der Zürcher Reformation

Die Kraft des Gotteswortes

Die Universalität des Heiligen Geistes

Kirche und Staat bei Zwingli

Zwingli als Diplomat und sein Ende

Perspektive 1: Breiter Konsens

Perspektive 2: Offenheit für neue Erkenntnisse / Dogmenfreiheit

Perspektive 3: Vertrauen auf die Kraft des Gotteswortes

Perspektive 4: Der ganzheitliche Anspruch

Zeittafel

 

Anlass, an bedeutende historische Personen zu denken, ist in der Regel die Tatsache, dass sie vor einer runden Zahl von Jahren entweder geboren oder gestorben sind. Am 11. Oktober 1531 ist Huldrych – so nannte er sich selber, sein Taufname war Ulrich – Zwingli in der Schlacht von Kappel im zweiten Kappeler Krieg gefallen. Das ist 475 Jahre her, eine nicht gerade sehr runde Zahl und ein nicht gerade sehr rühmliches Ende. Aber ergreifen wir dennoch die Gelegenheit, denn dieser Zwingli, der von manchen gerne verdrängte Vater der Reformation schweizerischer Prägung, ist gerade heute bedenkenswert, wo man in Perspektivkommissionen und anderswo wieder über die Zukunft von Kirche nachdenkt, heute vor allem ökonomisch-strategisch, weniger theologisch. Zwingli hat da nicht getrennt; sein theologisches Denken war immer zugleich Praxis, und die Praxis gelebte Theologie, gelebter Glaube.
Und das gilt auch für seinen Tod. Ich frage: Was hatte der Vorsteher der Zürcher Kirche und ständiger Berater der Räte bewaffnet und kämpfend auf dem Schlachtfeld von Kappel zu tun? Lasen wir diese Frage bis zum Schluss meiner Betrachtungen offen. Versuchen wir erst einmal zu verstehen, wer er denn war und was ihn denn trieb.

 

1. Wer war Huldrych Zwingli ?

1.a. Herkunft

Wer er war – ganz knapp: Er war ein Bauernsohn aus dem Toggenburg. Das ist eine ostschweizerische Talschaft, die sich in dem Jahrhundert vor Zwinglis Geburt viele Freiheitsrechte und örtliche Selbstverwaltung erkämpft hatte und als „zugewandter Ort“ mit der Eidgenossenschaft verbunden war. Zwinglis Familie war daran maßgeblich beteiligt.
Dieses politische Erbe machte zusammen mit dem bäuerlichen einen wichtigen Teil der Motivation des Reformators aus.
Dazu kam die tiefe Frömmigkeit des Beters, der nicht ohne das Zwiegespräch mit Gott leben und nichts ohne ihn entscheiden konnte.
Über seine Schul- und Studienzeit wissen wir nur wenig. Offenbar studierte er nach der "via antiqua", der theologisch-philosophischen Denkweise Thomas von Aquins, die dem menschlichen Verstand eine größere Bedeutung zumaß als die "via moderna", nach der z. B. Luther unterrichtet wurde.

 

1.b. Schweizerischer Humanismus

Sehr früh wuchs er in die Tradition des schweizerischen Humanismus hinein, der sich von anderen humanistischen Schulen durch das besonders hohe Freiheitsideal auszeichnete, das nicht so sehr die individuellen als die politischen Freiheiten hoch hielt. Dieser schweizerische Humanismus blieb nicht wie andernorts Sache eines abgehobenen Gelehrtenstandes, sondern zeichnete sich durch einen handfesten, patriotischen Stolz und das Ziel aus, das ganze kriegerische Hirtenvolk der Schweiz zu einer selbstbestimmten, freien Kulturnation zu erziehen. Die Reformation in der Schweiz ist auf dem Boden dieses Volkshumanismus gewachsen, der dann das höhere Bildungswesen nicht nur der reformierten, sondern auch der katholisch verbliebenen Schweiz bis ins 20. Jahrhundert prägte. Bei Zwingli hörte sich das so an: „Wilhelm Tell, der gotskreftig held und erster Anheber eidgnossischer Fryheyt, üwer landtmann, o trefflichen, notvesten, getrüwe, liebe eltesten Eydgenossen, ist mit so ungemässem Hass des gwalts beladen gewesen (d. h. der Hass belastete ihn), das der inn zum letsten, do er inn nit überspähen (überlisten) kond, mit einer so unmenschlichen, unnatürlichen zumutung anfacht, das sich got nit me überheben wolt (es nicht mehr dulden wollte), sunder inn mit seinem eignen fleisch und blut erradt (errettet) und zu eim ursprung und stiffter einer loblichen Eydgnoschafft machet.“ (1525 an Valentin Compar, Landschreiber von Uri)

 

1.c. Glarus, Einsiedeln, Zürich

1506 wurde Zwingli vom Studium weg in das Pfarramt von Glarus gewählt, das er offenbar in gut katholischem Sinn ausfüllte. Besonders als Seelsorger erfreute er sich großer Beliebtheit.
Gegen die schweren Missstände in der damaligen Kirche predigte er als Humanist an, ohne schon die Institution selbst in Frage zu stellen. Doch über die Messliturgie bekam er hier seine ersten Zweifel. Er begann die Bibel im Urtext, zunächst griechisch, zu studieren.
Von Glarus aus zog er zweimal als Feldpriester mit in den Krieg nach Oberitalien. Die Männer seiner Gemeinde waren aufgrund von Verträgen zwischen der päpstlichen Kriegspartei und den einflussreichen Herren in der Schweiz als Söldner angeworben worden. Diese Herren erhielten dafür "Pensionen" in zum Teil beträchtlicher Höhe, den Soldaten und besonders ihren Hauptleuten winkte hohe Beutemöglichkeit - oder der Tod. Dieses System des "Reislauf" war ein wesentlicher Grundpfeiler der damaligen Wohlhabenheit in der Schweiz und die Ursache einer großen moralischen Verkommenheit im Land. Zwingli sah darin einen Verrat an Christus, der auf die Verräter und das ganze Land zurückfallen musste.
1516, nachdem Glarus einen Söldnervertrag mit Frankreich beschlossen hatte, berief man den weiter päpstlich gesinnten Zwingli als Leutpriester in den Klosterort Einsiedeln. Der Leutpriester ist nicht der, der die Glocken läutet, sondern der den Leuten predigt. Das begann Zwingli hier streng biblisch zu tun, wobei das Problem der Pensionen und des Reislaufens bestimmt nicht zu kurz kam.
Das war wohl auch ein Grund für seine Wahl zum Leutpriester ans Zürcher Großmünster, 1518, die vor allem von der Ratsmehrheit der Handwerkszünfte durchgesetzt werden konnte gegen die der Herren, die Landbesitz hatten und die großen Pensionen aus den Soldverträgen erhielten.
Eine überstandene Pesterkrankung 1519 ließ Zwingli hier innerlich reifen und sich dem Dienst seines Gottes noch fester verschreiben. Seit dieser Zeit rechnete er fest damit, einmal für die Wahrheit des Evangeliums sein Leben lassen zu müssen.

 

1.d. Reformation in Zürich

Zwinglis 13 Zürcher Jahre waren vor allem Predigtjahre. Er begann seine Tätigkeit mit Reihenpredigten nach Matthäus, predigte dann das ganze Neue Testament durch (ohne die Offenbarung, die für ihn ein Fremdkörper war) und begann 1525 mit dem Alten Testament.
Einen ersten sichtbaren Erfolg hatten diese Predigten darin, dass der Rat der Stadt 1520, als die Tagsatzung, das eidgenössische Ständeparlament, alle "hussische und lutherische Ketzerei" und ungehörige Predigt abstellen wollte, sich voll hinter Zwingli stellte. Mit Luther habe man nichts zu tun; für das Zürcher Gebiet aber wurde verordnet, dass nur nach der Bibel „ohne dazugefügte Menschensatzung“ gepredigt werden dürfe.
1522 wurden in Zürich Reislaufen und Pensionenannahme verboten.
Im selben Jahr setzte mit einem Bruch des kirchlichen Fastengebots die Entwicklung zur Reformation ein. Was von den Kanzeln der Reformatoren, neben Zwingli Leo Jud und Heinrich Engelhard, zu hören war, traf vielfach die Bedürfnisse der Ratsmehrheit der Handwerks-Zünfte und wurde von ihr, oft gegen konservativen Widerstand, in die Praxis umgesetzt. Aber auch die Räte haben nichts von oben verordnet, sondern, ausgelöst von den Predigten der Reformatoren, wurde alles zuvor breit und oft streibar diskutiert. Die wesentlichen Entscheidungen wurden aufgrund von öffentlichen Disputationen gefällt, zu denen die Zürcher Räte einluden, und in denen immer auch die Gegner der Neuerungen zu Worte kamen.
Diese Disputationen waren auf einen offenen Ausgang angelegt, jedoch insofern streng reglementiert, als nur biblisch argumentiert werden durfte. Zwingli selber stellte den Grundsatz auf, dass jede schon gehabte Erkenntnis durch eine neue Erkenntnis aufgrund eines besseren Bibelverständnisses revidiert werden kann. Dies betrifft das ganze dogmatische Gebäude der Kirche, auch wenn seinerzeit die altkirchlichen Bekenntnisse als biblische Erkenntnis gewertet wurden. Jedes Dogma ist nicht nur hinterfragbar, sondern an sich fragwürdig, nämlich wert, hinterfragt zu werden.
Mit den Disputationen bemächtigte sich die Stadt Zürich eines Instrumentes, das bislang allein der Kirche vorbehalten war, und demokratisierte es so. Der zuständige Bischof von Konstanz musste machtlos zuschauen. So verschaffte man sich Sicherheit über die biblische Richtigkeit dieses Tuns, das das ganze Leben der Stadt, ohne Unterscheidung von Kirche und Staat, betraf. Der Schritt aus der alten Kirche heraus und hin zur Landeskirche wurde dabei bewusst vollzogen.
Innerhalb von nur drei, allerdings sehr bewegten Jahren fiel auf diese Weise das ganze alte, römische Kirchenwesen in Zürich dahin: Keine Wallfahrten mehr, keine Prozessionen, keine Bilder, und schließlich auch keine Messe mehr.
Bei dieser ganzen Entwicklung war Zwingli nicht einmal der Vorreiter. Das waren vielmehr die, die sich später in der Täufergemeinschaft von der Landeskirche trennten. Sondern Zwingli und die anderen Reformatoren und bald die gesamte Zürcher Pfarrerschaft in Stadt und Land waren Prediger, die der Gemeinde und auch den regierenden Räten das Gotteswort auslegten. Die Konsequenzen daraus hatten die Räte als die Vertretung der ganzen Gemeinde zu ziehen. Ihre Beschlüsse zu Familienrecht (Ermöglichung der Ehescheidung), Wirtschaft (Verbot der Pensionen), Sozialem (Errichtung von Spitälern und Abschaffung des Bettelwesens) und sogar zur Liturgie waren verbindlich, ihnen beugten sich auch die Reformatoren.
Diese Entscheidung, dass nichts ohne sehr breiten Konsens geändert werden sollte, führte einerseits zu der tragischen Entwicklung des Täufertums, vertreten von Zwinglis frühesten und vehementesten Anhängern, die sich diesen Mehrheitsentscheidungen nicht beugten. Nicht wegen falscher Lehre, sondern wegen Zerstörung der öffentlichen Ordnung kam es dabei auch zu Todesurteilen – gleichzeitig mit Todesurteilen gegen Konservative Patrizier, die weiter an Soldverträgen mit Frankreich festhielten. Andrerseits führte diese breite Diskussion dazu, dass wesentliche Schritte der Reformation, besonders die Abschaffung der katholischen Messe 1525, erst sehr viel später gegangen werden konnten, als es die Reformatoren wollten, dann dafür ohne große Gegenwehr.

 

1.e. Ergebnisse der Zürcher Reformation

In Zürich trat an die Stelle der Messe das Abendmahl, wie es in den reformierten Kirchen bis heute verstanden und gehalten wird, und zwar viermal im Jahr für die ganze Gemeinde. Statt der Frühmessen gab es tägliche Morgenpredigten und ab 1525 eine tägliche Fortbildung in Seminarform für die gesamte Pfarrerschaft in der "Prophezei", in der auch die Zürcher Bibelübersetzung entstand.
Die Nonnenklöster lösten sich selber auf, bis auf eines, das sich in eine Art reformierte Diakonissengemeinschaft umwandelte; bei den Mönchsklöstern musste der Rat mit sanftem Druck nachhelfen. In den leergewordenen Gebäuden wurden Spitäler eingerichtet.
Alle freigewordenen Kirchen- und Klostervermögen und -einkünfte wurden dem zugeführt, was nun als der eigentliche Gottesdienst verstanden wurde: Der Armenpflege und dem Spitalwesen, die aus Zürich den ersten Sozialstaat Europas machten und dessen Grundstrukturen bis heute lebendig sind.

 

2. Die Kraft des Gotteswortes

Hält man sich vor Augen, wie schnell, radikal und doch auch weithin gewaltlos die Reformation in Zürich zwischen 1522 und 1526 durchgeführt wurde, dann stellt sich die Frage nach der inneren Triebkraft dieser Bewegung. In der Persönlichkeit des Reformators Zwingli allein kann sie nicht liegen, auch nicht im Zusammenwirken dieser Persönlichkeit mit vielen besonderen Zeitumständen und Erwartungen, so sehr diese bei der Frage nach der Kraft der Reformation zu berücksichtigen sind,
Das äußerliche Werk dieser Reformation war nur zu bewerkstelligen, weil sie in ihrem Kern eine Erweckungsbewegung war. Die heilsgeschichtliche Antwort, die die Geschichtswissenschaft nicht geben kann, ist unumgänglich: Es spielt ganz stark mit, dass "in unseren Zeiten die göttliche Gerechtigkeit durch das Gotteswort mehr auftut als in vielen Jahrhunderten bisher", wie Zwingli in seiner Schrift " Von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit" schrieb (Zwingli-Werke im Corpus Reformatorum = Z II 474).
Es ist also das Wirken des Heiligen Geistes, durch das gepredigte Wort Gottes, überall dort, wo dieses nicht künstlich behindert wird.
Diese Meinung Zwinglis und seiner Freunde wurde ihnen bestätigt durch die Ereignisse im eigenen Land. In den innerschweizerischen Bergkantonen wurde jegliche evangelische, also nur von der Bibel und nicht von der römisch-katholischen Tradition hergeleitete Predigt blutig verfolgt. Dort änderte sich auch äußerlich nichts. In den Städten hingegen, in denen die Predigt frei war, setzte sich zwischen 1527 und 1530 die Reformation in jeder Beziehung durch, und das heißt auch die Verlagerung der Macht von den Patriziergeschlechtern zu den Bürgern.
"Tut um Gottes Willen seinem Wort keinen Zwang an!" rief Zwingli seinen Landsleuten zu, um sie vor einem sonst unausweichlichen Gericht Gottes zu warnen, "denn wahrlich, wahrlich, es wird so gewiss seinen Gang nehmen wie der Rhein; den kann man vielleicht für eine Zeitlang stauen, aber nicht aufhalten" (Z III 488). Und so waren sich die Zürcher sicher, dass sich das Wort Gottes bald nicht nur in ihrem ganzen Land, sondern auch in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien durchsetzen würde. Je mehr es heute behindert würde, desto deutlicher würde es dann auch seine Kraft erweisen – eventuell als eine vieles verheerende Kraft.
Inhalt dieses Gotteswortes ist das Evangelium. In den Thesen zur ersten Disputation fasst Zwingli das so zusammen: "Kern und Stern des Evangeliums ist, dass unser Herr Christus Jesus als der wahre Sohn Gottes uns zur Kenntnis gebracht hat, was sein himmlischer Vater haben will, und dass er uns mit seiner Unschuld vom Tode erlöste und mit Gott versöhnte.“ (Z II 38 f, hochdeutsch nach O. Farner).

 

3. Die Universalität des Heiligen Geistes

Bei allem Gewicht, das Zwingli auf die Predigt legt, ist zu beachten, dass diese allein noch nichts tut, ja, dass sie für ihn - und da bleibt er anders als Luther und auch Calvin dem Kirchenvater Augustinus treu - auch nicht das vorrangige Transportmittel des Heiligen Geistes ist.
Der Heilige Geist muss nämlich vorher da sein, als ein inneres, in unserem Herzen wirksames Wort. Dort bewirkt er den Glauben ganz ohne menschliches Dazutun. Dieses innere Wort Gottes des Heiligen Geistes ist es, was uns dann auch das äußere Wort, Schrift und Predigt verstehen lässt, uns also nun die Wahrheit des Evangeliums in den Verstand bringt und uns auch äußerlich ändert.
Zwinglis Gedanken über den Heiligen Geist gehen aber weit drüber hinaus. Alle Erkenntnis von Wahrheit, religiöser wie naturwissenschaftlicher, ist von ihm gewirkt, auch dort, wo er selber unbekannt bleibt: "Dass du glaubst, dass ein Gott sei und dich also geschaffen habe, kommt auch von Gott. Ebenso kommt auch das Naturgesetz allein von Gott, und es ist nichts anderes als der lautere Geist Gottes, der inwendig zieht und erleuchtet; weshalb auch die Heiden das Naturgesetz nicht aus ihrem eigenen Verstand, sondern aus dem erleuchtenden Geist Gottes, ihnen unbekannt, erkannt haben." (Auslegung des 39. Artikels der Schlussreden, Z II 327.)
Diejenigen, die der Geist zum Glauben führt, sind die Auserwählten Gottes, die in Gottes Bund hineingenommen ihn allein als Gott verehren und sich auf ihn einlassen (so Z V 781). Diese erfahren aber zugleich, dass Gottes Heilshandeln universell menschlich ist und wie die kleinen Kinder auch die Heiden einschließt; denn "die Religion wurde damals nicht beschränkt auf die Grenzen Palästinas, weil der Himmlische eben nicht nur Palästina erschaffen oder begünstigt hat, sondern das ganze Universum" (Z IX 458). Vielleicht kann man so bei denen, die das Wort der Bibel noch nicht oder in einer Weise erfahren haben, dass sie es nicht annehmen konnten, von einem unbewussten Glauben sprechen, der ebenso wie der bewusste zur Seligkeit dient. So freute sich Zwingli auch auf die himmlische Begegnung unter anderen mit Herkules und Theseus aus der griechischen Sage, mit den Philosophen Sokrates und Aristides, mit den römischen Schriftstellern Cato und Scipio - und auch mit den französischen Königen, wie er in seiner letzten Schrift einem von ihnen, Franz I, schreibt. Auch in ihnen allen sah er den Heiligen Geist wirken.
Steckt nun in diesem Denken über den Heiligen Geist nicht eine gefährliche Schwärmerei, wie Luther sie Zwingli unterstellt hat? Könnte sich so nicht jeder mit allem, was ihm einfällt, auf das spezielle Wirken des Geistes berufen? In der Tat kommt Zwingli dieser Gefahr, der er die Täufer erliegen sah, selber mehrmals nahe. Aber er erliegt ihr keinmal. Denn der Heilige Geist bleibt für ihn sich selber treu und hat uns in der Bibel ein Selbstzeugnis gegeben, das uns erlaubt, zu prüfen und die Geister zu unterscheiden. Der Heilige Geist ist für uns nicht verfügbar, sondern verfügt über uns; er trachtet nach der Ehre Gottes und fordert die Demut des Menschen. Das und seine Übereinstimmung mit der Schrift sind seine untrüglichen Kennzeichen.
Als sich den deutschen evangelischen Fürsten die Frage stellte, ob sie mit ihrem Erzfeind Habsburg gegen die Türken ziehen sollten, was Luther bejahte und sie dann taten, schlug Zwingli dagegen vor, die Türken nicht mit Waffen zu bekämpfen, sondern ihnen das Evangelium zu predigen. Zugleich befürwortete er die diplomatischen Kontakte Frankreichs zur Hohen Pforte. Daraus spricht sein Vertrauen, dass der Heilige Geist wirkt, wo er will, und auch den Verstand der Heiden lenkt. Deshalb ist es lehrreich und hilfreich, auch mit ihnen zu reden.
Zwingli hielt immer daran fest, dass Bund und Erwählung nur im Glauben erfahren werden, dass aber Gottes Erlösungswerk dennoch allen Menschen gilt. Er lehnte es strikt ab, irgendjemanden als von Gott verworfen zu bezeichnen; das könne sich erst im jüngsten Gericht herausstellen – und er bezweifelte, ob es sich dann für irgendwen herausstellen würde.

 

4. Kirche und Staat bei Zwingli

Huldrych Zwingli lebte und wirkte in einer Umwelt, in der christliches Gemeinwesen und christliche Gemeinde deckungsgleich waren, auch wenn das Gemeinwesen mehrere Kirchen besaß wie Zürich. Das Abendmahl als gemeinsame Feier der ganzen Gemeinde wurde in der Reformationszeit nur an einem Ort gefeiert.
Das mittelalterliche Idealbild eines abendländischen Corpus christianum, in dem weltliches und geistliches Regiment gemeinsam unter dem Regiment Christi wirken sollten, war durch die kirchlichen Missstände und die sich mit dem Papst bekriegenden Fürsten zerfallen. Im Kleinen aber, so für die schweizerischen Städte, lebte es fort. Und dafür übernahmen die Räte schon im 15. Jahrhundert etliche kirchliche Kompetenzen in die eigene Gewalt. Der Bischof von Konstanz musste es aus politischen Rücksichten dulden.
Zwingli drückte diese Einheit von christlicher Stadt und christlicher Gemeinde in dem Bild von Leib und Seele aus, also etwas in dieser Welt Untrennbarem. Die Kirche, als Seele in diesem Bild, ist geboren aus dem Wort Gottes (Bund und Erwählung). Auf das hört sie und von ihm lässt sie sich leiten (Regiment Christi durch den Heiligen Geist). Ihre Aufgabe ist es nicht, zu herrschen wie die römische Kirche, sondern zu dienen. Sie dient aber mit dem Wort Gottes, das die Herrschenden unbedingt angeht. Die Erneuerung der Kirche durch das Gotteswort muss so auch zur Erneuerung des Staates führen.
Im politischen Bereich sorgt Gott durch sein Gesetz und durch die Institution Obrigkeit für äußere Ordnung, um dem Chaos zu wehren (So Z II 305 u. ö.). Der Obrigkeit ist das Wohlergehen von "Schafen Christi" anvertraut; also sind auch die Magistrate "Hirten" und ihre Tätigkeit in Wirtschaft und Politik ist Gottesdienst (Z XIV 424). Das Prinzip, nach dem sie vorgehen sollen, ist das der menschlichen Gerechtigkeit, die ständig zu verbessern ist, so, dass jeder wirklich zu seinem Recht kommt. Vornehmste Aufgabe der Obrigkeit aber ist es, die freie Predigt des Gotteswortes zu schützen und sich selbst davon leiten zu lassen.
Die Predigt verkündigt Gottes Gerechtigkeit und seine unverdiente Gnade für uns. Sie macht dadurch frei von allen falschen Bindungen an Geschöpfliches, ja sie stellt bei Zwingli den ganzen bürgerlichen Eigentumsbegriff in Frage. (Vergl. "Von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit", Z. II 471 ff.). Mit ihrer Schriftauslegung begleitet sie die politische Tätigkeit, nicht durch feste, immergültige Regeln, sondern, da in ihr der Geist Gottes aktuell zur Sprache kommt, auch jeweils aktuell für die heutige Situation. Sie dringt dabei auf ständige Besserung und warnt vor Versündigungen. Sie nimmt damit das prophetische Wächteramt wahr, das in Ezechiel 3,17ff. beschrieben wird, und das lässt sich nicht für irgendwelche einzelnen Bereiche einschränken. In diesem Sinn ist Predigt immer Prophetie, in der Gott selber sich durch den Prediger zur Sprache bringt.
Zwingli schätzte zwar die schweizerischen Freiheiten sehr hoch und sie waren ihm Gottes Zeichen gegen Tyrannei; dennoch bekannte er sich zu keiner bestimmten Staatsform. Ihm war es wichtig, dass die jeweilige Obrigkeit genügend Autorität besitzt, ihre Aufgabe zu erfüllen, den Bösen zu wehren (notfalls mit der Todesstrafe ) und die Schwachen zu schützen, wie es im Sinne Christi liegt. "Wenn sie aber treulos und außerhalb der Schnur Christi fahren würden, dürfen sie mit Gott abgesetzt werden" (Schlussreden Art. 42, Z I H 463). Das hat aber möglichst auch durch die kompetenten Verantwortlichen zu geschehen, die damit die Strafe Gottes vom Volk abwenden sollen.
Der theokratische Gedanke bei Zwingli sieht also keine Kirche, die als Institution alles staatliche Leben bestimmt. In der Zusammenschau von politischer und Kirchengemeinde ist es vielmehr Gott selber durch den Heiligen Geist, der alle Belange regieren will.

 

5. Zwingli als Diplomat und sein Ende

Durch die Reformation geriet Zürich in eine isolierte Lage innerhalb der Eidgenossenschaft. Erst der Anschluss des mächtigen Bern an die Reformation 1528 stellte eine, allerdings gefährliche, Ausgewogenheit der Kräfte her.
Der Streit um die Reformation in den von den Eidgenossen gemeinsam beherrschten Gebieten und ein vermutetes Bündnis der Altgläubigen mit Habsburg führte 1529 zum innerschweizerischen Krieg. Doch bevor die Waffen eingesetzt wurden, kam es zu einem Kompromissfrieden mit leichten Vorteilen für die Reformation. Zwingli erkannte, dass dieser Frieden nur der Ausgangspunkt für eine spätere, dann aber um so schwerere Auseinandersetzung sein könnte. Deshalb ließ er sich von Philipp von Hessen in dessen Bündnispläne aller Evangelischen einbeziehen, immer mit Wissen oder sogar im Auftrag des Rates.
Für die deutschen Lutheraner war aber eine Klärung der Lehre, besonders des Abendmahlsverständnisses, Voraussetzung für ein solches Bündnis. Deshalb berief Philipp die Schweizer und die Wittenberger zu einem. Religionsgespräch nach Marburg zusammen. Dieses brachte in der Hauptfrage keine Einigung, führte aber dazu, dass beide Seiten ihre gegenseitige Polemik, die bei Luther bis zu Verfluchungen gereicht hatte, einstellten.
Die Bündnisbemühungen Philipps waren noch nicht abgeschlossen, als es zu einem neuerlichen Waffen gang in der Schweiz kam: Um die Innerschweizer an einem neuen Bündnis mit Habsburg gegen die Reformation zu hindern, riegelten die Reformierten 1531 die Zulieferwege für Getreide und andere Güter in die Innerschweiz ab.
Zwingli protestierte gegen diese Politik, die ja nicht die katholischen Herren, sondern die einfachen Leute am härtesten treffen musste, aufs heftigste, ja, er trat deswegen sogar von allen seinen Ämtern zurück, wurde dann aber von Bürgern und Rat bewegt, doch zu bleiben.
Als es am 11. Oktober 1531 zum offenen Krieg kam, zog Zwingli mit aus, aber diesmal nicht als Feldprediger oder Mann des Rates, sondern als einfaches, bewaffnetes Mitglied der Zürcher Miliz. Das neue, reformierte Milizwesen, das die alten Söldnerhaufen ablöste, war im ersten Aufbau und funktionierte noch nicht. Es kam auf Zürcher Seite zu einer Reihe militärischer Fehlleistungen, und das Zürcher Heer ließ sich durch den Überraschungsangriff eines innerschweizerischen Söldnerhaufens überrollen, dem dann sofort die Hauptmacht folgte. Zusammen mit Zwingli fielen die wichtigsten Vertreter der Reformation in Zürich.
Der neuerliche Kompromissfrieden, der nun bald geschlossen werden musste, schrieb die konfessionelle Aufteilung der Schweiz bis ins 19.Jahrhundert fest. Damit bewahrte er die Schweiz davor, in die folgenden europäischen Religionskriege, besonders den dreißigjährigen, einbezogen zu werden. Für Zürich war die Rolle des Vorkämpfers der Reformation zuende. Sie wurde um die Mitte des Jahrhunderts von Genf übernommen.
Zwinglis Grundsatz war es immer gewesen, dass alles, was da nach Gottes Wort erneuert werden sollte, vorher durch die Predigt des Gotteswortes in den Köpfen und Herzen vorbereitet sein müsste. Und in der Tat, die Kraft dieser Reformationsbewegung, auch in der Zeit nach Zwingli, beruhte darauf, dass sie nicht in erster Linie in den neuen Formen und Strukturen, sondern in einem neuen Erkennen und Wollen, einer neuen Frömmigkeit bei der Mehrheit des Volkes bestand. Sein Nachfolger Heinrich Bullinger konnte darauf aufbauen.

 

Perspektive 1: Breiter Konsens

Ich denke, wenn es nötig ist, heute in der Kirche große Weichenstellungen zu planen, sollten wir diese Zürcher Erfahrung beherzigen: Sich viel Zeit nehmen und sehr breit und vor allem auch sehr theologisch diskutieren, wohin die Entwicklung gehen soll, und die Wege wirklich erst dann beschreiten, wenn das Kirchenvolk darauf vorbereitet und willens ist, die Schritte selber zu vollziehen. Entsprechende Synodalentscheidungen erfordern eine große Öffentlichkeit und einen langen, gründlichen Vorbereitungsprozess in den Gemeinden und Kirchenkreisen. Kirche braucht zur Erneuerung Anstößer wie die Zürcher Reformatoren, aber ihre Saat muss aus dem Boden der Gemeindepraxis aufgehen – oder sie wird schnell verwelken wie das Korn, das auf felsigen Grund gesät ist. Übrig bleiben dann charismatische Gruppen wie die Täufer mit tiefer Überzeugung und Glaubenskraft, aber ohne wirklichen Bezug zum Ganzen der Gesellschaft. Den aber will ja die gegenwärtige Reformdiskussion gerade erhalten und verstärken.

 

Perspektive 2: Offenheit für neue Erkenntnisse / Dogmenfreiheit

Zwinglis Grundsatz, dass jede schon gehabte Erkenntnis durch eine neue Erkenntnis aufgrund eines besseren Bibelverständnisses revidiert werden kann, stellt alle Dogmen der Kirche in Frage. Das gilt es, als Freiheit zu erkennen. In der Kirche der Zukunft hat kein „Du musst das und das glauben“ Platz. Der unterschiedliche Erkenntnisstand der unterschiedlichen Menschen macht, dass in der Kirche unterschiedliche Glaubensinhalte nebeneinander stehen können. So ist z. B. das Apostolikum, mit dem sich viele ja schwer tun, kein Katalog verbindlicher Glaubenswahrheiten, sondern die Einladung, sich mit dem Glauben der Alten zu befassen und über ihn hinaus zu wachsen. Alles, was wir glauben, ist an der Frage zu prüfen: Macht mich dieser Glaube frei und ermöglicht er mir, besser für andere dazusein?

 

Perspektive 3: Vertrauen auf die Kraft des Gotteswortes

Wo das Wort Gottes von den unterschiedlichen Kirchen, Religionen und Sekten für ihre eigenen Zwecke angeführt wird, wird seine Eigendynamik verleugnet und es der postmodernen Beliebigkeit ausgeliefert. Dagegen gilt es neu zu erkennen, dass es universal und zielgerichtet ist auf eine Schöpfung, die im Einklang mit Gottes Willen ist. Es verheißt der Welt Frieden und Gerechtigkeit. An dieses Zieles glauben heute Nichtchristen, z. B. marxistische Philosophen, oft konsequenter als die Kirchen, die es vielfach ins Jenseits verlegt haben. Kirche, die heute auf dem Markt unterschiedlichster Ideen und Glücksverheißungen bestehen will, muss die Eigendynamik dieses Wortes, und das heißt: des Geschichtswillens Gottes, anerkennen und sich in den Dienst des Wortes stellen anstatt es für sich in Dienst nehmen zu wollen. Dieser Dienst ist das konsequente Eintreten für alle Benachteiligten und verträgt keine Kompromisse, wie sie die Vergangenheit und Gegenwart der Kirche geprägt haben und prägen. Nur als Anwalt der Armen in materieller wie in geistigen Hinsicht wird Kirche in der Welt glaubwürdig sein.

 

Perspektive 4: Der ganzheitliche Anspruch

Zwinglis Sichtweise mit der Identität von Christen- und Bürgergemeinde war eine mittelalterliche. Der Anspruch Gottes auf alle Bereiche ist dagegen biblisch zeitlos. Das hat die Kirche, egal ob sie eine Mehrheit oder eine noch so kleine Minderheit in der Gesellschaft repräsentiert, ständig zu erinnern indem sie ihr prophetisches Wächteramt wahrnimmt.
Dieses Wächteramt leitet sich von Ezechiel 3, 17ff. ab: „Menschensohn, zum Wächter habe ich dich bestellt dem Hause Israel: wenn du ein Wort aus meinem Munde vernimmst, so sollst du sie in meinem Namen verwarnen. Wenn ich zum Frevler sage: «Du musst sterben!» und du verwarnst ihn nicht und sagst nichts, den Frevler vor seinem frevlen Wandel zu warnen, um ihn am Leben zu erhalten, so wird jener Frevler um seiner Schuld willen sterben, sein Blut aber fordere ich von dir. Hast du aber den Frevler verwarnt, und er steht nicht ab von seinem Frevel und seinem Wandel, so wird jener Frevler um seiner Schuld willen sterben, du aber hast deine Seele gerettet. Und wenn sich ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit abwendet und Unrecht tut und ich ihn straucheln lasse, so muss er sterben: hast du ihn nicht verwarnt, so stirbt er um seiner Sünde willen, und seiner gerechten Taten, die er getan hat, wird nicht mehr gedacht, sein Blut aber fordere ich von dir. Hast du aber den Gerechten verwarnt, damit er nicht sündige, und er sündigt nicht, so bleibt er am Leben, weil er sich hat warnen lassen, und du hast deine Seele gerettet.“

 

Es geht hier also um die Seele der Kirche, und das heißt: ihren Gottesbezug. Eine Kirche, die zu Ungerechtigkeiten schweigt, trennt sich von Gott. Um in ihrem Wächteramt glaubwürdig zu bleiben, muss sie in ihrem eigenen Bereich verwirklichen, was sie im öffentlichen einfordert: Auch ihr Finanzgebaren, ihre Arbeitgeberrolle, ihre Diakonie und ihre kulturellen Aktivitäten sind Teil ihrer Verkündigung und bezeugen Gottes Anspruch auf das gesamte Leben. Das wollen wir tun.
 


 

Zeittafel

Zum Leben Huldrych Zwinglis und zur Züricher Reformation

 

1.Jan.1484 geboren in Wildhaus/Toggenburg in einer angesehenen und politisch aktiven Bauernfamilie
1490 - 1498 Schulbesuch in Weesen (Walensee) und Lateinschulen in Basel und Bern
1498 - 1506 Studium in Wien und Basel, dort auch Lateinlehrer, Abschluss als Magister der freien Künste
1506 - 1516 Pfarrer in Glarus. Dabei Korrespondenz mit den Basler Humanisten, u.a. Erasmus.

Scharfe Kritik am "Reislauf".

Als Feldprediger zweimal Teilnahme an Feldzügen in Oberitalien.

Beginn des Bibelstudiums in den Ursprachen.

Schriften: Fabelgedicht vom Ochsen; Das Labyrinth (humanistisch-national)

1516-1518 Leutpriester in Einsiedeln.

Predigt nach dem Schriftprinzip

1519 Beginn der Tätigkeit als Leutpriester in Zürich.

Beginn mit Reihenpredigten zum Neuen Testament.

Massive Kirchenkritik in den Predigten.

Neben Lektüre von Humanisten und Klassikern auch früher Lutherschriften.

Pest in Zürich

Schrift: Pestlied

1520 Erstes Predigtmandat in Zürich

Festlegung auf die Heilige Schrift, aber noch nicht reformatorisch verstanden.

Streitigkeiten mit Klöstern

1521 Ernennung zum Chorherren.

Verstärkte Predigt gegen den "Reislauf".

Zürich verweigert Kriegsbündnis mit Frankreich

1522 Verbot des "Reislauf" in Zürich.

Fastenstreit - Auseinandersetzungen mit dem Bistum Konstanz.

Persönliche Angriffe auf Zwingli.

Heimliche Ehe.

Entscheidung der Tagsatzung gegen die Reformation.

Schriften: Von Erkiesen und Freiheit der Speisen (Christliche Freiheit und kirchliches Gebot); Archeteles (Auseinandersetzung mit der Hierarchie, christologische Argumente); Von der Klarheit und Gewissheit des Wortes Gottes (Geistiges Schriftprinzip)

1523 Jan.:  Erste Zürcher Disputation (Verordnung der evangelischen Predigt).

Erste Distanzierung von Luthers Sakramentsauffassung.

Öffentliche Kritik an der Messe.

Deutschsprachige Taufordnung.

Erste Bilderentfernung.

Hutten erhält Asyl.

Herbst:  Zweite Disputation über Bilder und Messe (Forderung verstärkter belehrehrender Predigt. Keine Änderungen der Praxis).

Schriften: Auslegen und Gründe der Schlussreden (zur ersten Disputation); Von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit (zu den Unruhen in der Landschaft); Lehrbüchlein (humanistische Pädagogik); Kurze Einleitung (erste offizielle reformatorische Bekenntnisschrift)

1524 Jan.:  Dritte Disputation mit Ablehnung der altgläubigen Argumente gegen die Reformation.

Warnung der Tagsatzung an Zürich.

Sonderbund der Innerschweizer gegen die Reformation.

Sturm auf die Karthause Ittingen, Verurteilung der Täter in Baden.

Pfingsten:  Ratsentscheid zur Abschaffung der Bilder, Beibehaltung der Messe.

Selbstabsonderung der Täufer.

Überarbeiteter Nachdruck von Luthers Neuem Testament in Zürich.

Schriften: An Matthäus Alber (Brief mit Darlegung seiner Abendmahlslehre, auch gegen Luther); Wer Ursache gebe zu Aufruhr (mit Angriff auf den bürgerlichen Eigentumsbegriff)

1525 Jan.:  Disputation über die Kindertaufe.

Gründung einer Täufergemeinde in Zollikon, Verbote.

Gründonnerstag:  Einführung des reformierten Abendmahls, Abschaffung der Messe. Auflösung der Klöster, Armenordnung (Umwidmung der Kirchengüter), Gründung des Ehegerichts. Beginn der Prophezei. (Damit endgültige Durchführung der Reformation.)

Beginn einer evangelischen Bündnispolitik.

Schriften: Über wahre und falsche Religion (evangelische Werbeschrift an Franz I von Frankreich); Der Hirt (Ermunterung bedrängter evangelischer Pfarrer); Subsidium (Darstellung der Sakramentslehre); Von der Taufe, von der Wiedertaufe und von der Kindertaufe

1526 Badener Disputation mit der Verurteilung Zwinglis durch eine Mehrheit (in Abwesenheit).

Erweiterung des Ehegerichts.

Höhepunkt des literarischen Abendmahlsstreits mit den Schülern Luthers.

Schrift: Eine klare Unterrichtung vom Nachtmahl (volkstümliche Darstellung seiner Abendmahlslehre)

1527 St.Gallen führt die Reformation durch.

Entfernung der Altgläubigen aus den Räten.
Hinrichtung eines Täufers in Zürich.

Luther greift in den Abendmahlsstreit persönlich mit Verteufelungen ein. Bündnis mit Konstanz.

Schrift: Widerlegung der Ränke der Wiedertäufer (wissenschaftlich-theologische Auseinandersetzung)

1528 Durchführung der Berner Disputation und Reformation in Bern.

Bündnis mit Bern und St.Gallen.

Erste Synode in Zürich

1529 Reformation in Basel und Schaffhausen.

Beginn der Reformation in den französichsprachigen Landesteilen (G.Farel).

Bündnis mit Basel, Schaffhausen, Biel, Mulhouse.

Bündnis der Innerschweizer mit Habsburg.

Erster (unblutiger) Kappeler Krieg, erster Landfrieden.

Marburger Religionsgespräch mit Luther.

Fertigstellung der (alemannischen) Bibelübersetzung in Zürich (weitgehend nach Luthers deutschen Vorlagen)

1530 Augsburger Reichstag.

Weitreichende Bündnispolitik, vor allem mit Hessen.

Ausbau des Ehe- zum Sittengericht.

Schriften: Fidei ratio (Über den Glauben, persönliches Bekenntnis für den Reichstag); Über Gottes Vorsehung (sehr eigenständige theologische Darlegung über die Willensfreiheit, gegen Erasmus und Luther)

1531 Lebensmittelblockade gegen die Innerschweiz.

Rücktrittsangebot Zwinglis von allen Ämtern.

11.0ktober:  Schlacht bei Kappel, Zwingli fällt als Milizsoldat kämpfend.

Letzte größere Schrift: Darlegung des christlichen Glaubens (Bekenntnisschrift mit humanistischen Anklängen für Franz I von Frankreich)

 

* Vortrag zum Refugefest der Französischen Kirche zu Berlin 2006

Tilman Hachfeld ist Pfarrer der Französischen Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)

 

 

 

  Was heißt reformiert ? 

Eberhard Busch

 

  Du sollst Dir kein Bildnis machen 

Michael Weinrich

 

  Johannes Calvin (1509-1564) - der sehr unbequeme Reformator 

Rolf Wischnath

 

  Calvin und die Demokratie 

Eberhard Busch

 

  Konfliktlotse Calvin 

Michael Weinrich

 

 Calvin und die Einheit der Kirche

Eva-Maria Faber

 

 

 

      

 

   

 

   

 

Stand: 19. Februar 2020

 

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